Die Behandlungskosten richten sich nach Art und Umfang der Behandlung.
Teile der Chinesischen Medizin gehören zu den anerkannten Therapieverfahren. Die Kosten der Therapie trägt
in den meisten Fällen jede private Krankenversicherung, ebenso eine private Zusatzversicherung. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen diese Leistungen in der Regel nicht oder nur
teilweise.
Zu Kostenerstattungen beraten wir Sie gern!